- entmieten
- ent|mie|ten 〈V. tr.; hat〉 Häuser, Wohnungen \entmieten die Mieter von Häusern, Wohnungen (durch Drohungen, Verschlechterung des Wohnwertes o. Ä.) zum Ausziehen zwingen [eigtl. „aus der Miete nehmen“]
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ent|mie|ten <sw. V.; hat:das Leerstehen eines Hauses, einer Wohnung bewirken, indem die Mieter zum Auszug veranlasst werden:Immobilienhaie entmieten ganze Häuser.Dazu:Ent|mie|tung, die; -, -en.* * *
ent|mie|ten <sw. V.; hat: das Leerstehen eines Hauses, einer Wohnung bewirken, indem die Mieter zum Auszug veranlasst werden: Spekulanten und Immobilienhaie „entmieteten“ Zehntausende von Wohnungen. (Spiegel 28, 1993, 36).
Universal-Lexikon. 2012.